Die Anforderungen an einen einfachen Mediator sind wesentlich geringer und kaum geregelt. Letztendlich muss ein einfacher Mediator ganz allein entscheiden, was für ihn die geeignete Ausbildung und regelmäßige Fortbildung bedeutet. Es gibt keinerlei Vorgaben zum Umfang der Aus- und Fortbildung, sodass theoretisch ein Wochenend- oder Onlinekurs ausreicht, wenn ein Mediator meint, das reiche für ihn. Das Gesetz gibt lediglich grob die Inhalte vor, die eine Ausbildung nach Möglichkeit vermitteln soll:

  1. Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen,
  2. Verhandlungs- und Kommunikationstechniken,
  3. Konfliktkompetenz,
  4. Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in der Mediations sowie
  5. praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.

Für Rechtsanwälte, die als einfache Mediatoren unterwegs sind, gelten keine Besonderheiten. § 7a BORA verweist lediglich auf § 5 Abs. 1 MediationsG. Auch sie müssen daher keine 90-Stunden-Ausbildung mehr absolvieren, wenn sie das nicht für nötig halten. Ob einfache Mediatoren gegen die Konkurrenz zertifizierter Kollegen eine reale Chance haben an genügend Verfahren zu kommen, ist fraglich. Menschen, die professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, sind in der Regel sehr darauf bedacht, qualitativ hochwertige Dienstleister zu beauftragen und werden dementsprechend auch bei Mediatoren nach Qualitätssiegeln Ausschau halten.

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