Das Gesetz lässt einfache und zertifizierte Mediatoren zu. Beide müssen eine Ausbildung zum Mediator absolvieren.

4.1 Einfacher Mediator

Die Anforderungen an einen einfachen Mediator sind wesentlich geringer und kaum geregelt. Letztendlich muss ein einfacher Mediator ganz allein entscheiden, was für ihn die geeignete Ausbildung und regelmäßige Fortbildung bedeutet. Es gibt keinerlei Vorgaben zum Umfang der Aus- und Fortbildung, sodass theoretisch ein Wochenend- oder Onlinekurs ausreicht, wenn ein Mediator meint, das reiche für ihn. Das Gesetz gibt lediglich grob die Inhalte vor, die eine Ausbildung nach Möglichkeit vermitteln soll:

  1. Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen,
  2. Verhandlungs- und Kommunikationstechniken,
  3. Konfliktkompetenz,
  4. Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in der Mediations sowie
  5. praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.

Für Rechtsanwälte, die als einfache Mediatoren unterwegs sind, gelten keine Besonderheiten. § 7a BORA verweist lediglich auf § 5 Abs. 1 MediationsG. Auch sie müssen daher keine 90-Stunden-Ausbildung mehr absolvieren, wenn sie das nicht für nötig halten. Ob einfache Mediatoren gegen die Konkurrenz zertifizierter Kollegen eine reale Chance haben an genügend Verfahren zu kommen, ist fraglich. Menschen, die professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, sind in der Regel sehr darauf bedacht, qualitativ hochwertige Dienstleister zu beauftragen und werden dementsprechend auch bei Mediatoren nach Qualitätssiegeln Ausschau halten.

4.2 Zertifizierter Mediator

Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am 21.8.2016 die ZMediatAusbV (§ 6 MediationsG) erlassen. Sie ist am 1.9.2017 in Kraft getreten. Wunsch des Gesetzgebers war es ein Gütesiegel zu schaffen. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatioren-Ausbildungsverordnung v. 11.7.2023[1] wurde die ZMediatAusbV zuletzt mit Wirkung zum 1.3.2024 geändert. Mit ihr wird vor allem der Erwerb praktischer und tätigkeitsbezogener Fähigkeiten in die Ausbildung einbezogen und die fortgeschrittene Digitalisierung stärker berücksichtigt.

Die Ausbildung zum zertifizierten Mediator setzt sich ab dem 1.3.2024 zusammen aus

Erst wenn beides absolviert und bestätigt ist, wird eine Bescheinigung hierüber ausgestellt (§ 2 Abs. 6 ZMediatAusbV). Die Bestätigung ist aber weiterhin keine inhaltliche Bewertung im Sinne einer Leistungs- oder Lernkontrolle, sondern nur eine Teilnahmebestätigung.

Hat jemand gleichwertige Qualifikationen im Ausland erworben, darf er sich auch zertifizierter Mediator nennen. Der zeitliche Umfang einer solchen Ausbildung muss mindestens 90 Zeitstunden betragen. Im Anschluss müssen mindestens 4 Mediationen als Mediator oder Co-Mediator durchgeführt worden sein (§ 6 ZMediatAusbV).

 
Hinweis

Jeder kann Mediator werden

Eine Grundqualifikation in Form eines berufsqualifizierenden Abschlusses muss nicht hinzukommen. D. h. auch Personen, die überhaupt keine Schulausbildung oder berufliche Bildung haben, können sich zu zertifizierten Mediatoren ausbilden lassen.

[1] BGBl. 2023, Nr. 185

4.2.1 Ausbildungsinhalte (insgesamt 130 Präsenzzeitstunden)

  1. Einführung und Grundlagen der Mediation (18 Stunden)

    1. Grundlagen der Mediation

      aa) Überblick über Prinzipien, Verfahrensablauf und Phasen der Mediation
      bb) Überblick über Kommunikations- und Arbeitstechniken in der Mediation
    2. Abgrenzung der Mediation zum streitigen Verfahren und zu anderen alternativen Konfliktbeilegungsverfahren
    3. Überblick über die Anwendungsfelder der Mediation
  2. Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation (40 Stunden)

    1. Einzelheiten zu den Phasen der Mediation

      • Mediationsvertrag
      • Stoffsammlung
      • Interessenerforschung
      • Sammlung und Bewertung von Optionen
      • Abschlussvereinbarung
    2. Besonderheiten unterschiedlicher Settings in der Mediation

      • Einzelgespräche
      • Co-/Teammediation, Mehrparteienmediation, Shuttle-Mediation
      • Einbeziehung Dritter
    3. Weitere Rahmenbedingungen

      • Vor- und Nachbereitung von Mediationsverfahren
      • Dokumentation/Protokollführung
  3. Verhandlungstechniken und -kompetenz (12 Stunden)

    1. Grundlagen der Verhandlungsanalyse
    2. Verhandlungsführung und Verhandlungsmanagement: intuitives Verhandeln, Verhandlung nach dem Harvard-Konzept/integrative Verhandlungstechniken, distributive Verhandlungstechniken
  4. Gesprächsführung, Kommunikationstechniken (18 Stunden)

    1. Grundlagen der Kommunikation
    2. Kommunikationstechniken (z. B. aktives Zuhören, Paraphrasieren, Fragetechniken, Verbalisieren, Reframing, verbale und nonverbale Kommunikation)
    3. Techniken zur Entwicklung und Bewertung von Lösungen (z. B. Brainstorming, Mindmapping, sonstige Kreativitätstechniken, Risikoanalyse)
    4. Visualisierungs- und Moderationstechniken
    5. Umgang mit schwierigen Situationen (z. B. Blockaden, Widerstände, Eskalationen, Machtungleichgewichte)
  5. Konfliktkompetenz (12 Stunden)

    1. Konflikttheorie (Konfliktfaktoren, Konfliktdynamik und Konfliktanalyse; Eskalationsstufen; Konflikttypen)
    2. Erkennen ...

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