Kurzbeschreibung

Der Mieter hat dem Vermieter einen Mangel der Mietsache (hier: Schimmel) angezeigt. Nach einer Besichtigung der Wohnung weist der Vermieter die Behebung der Mängel wegen falschen Lüftungsverhaltens des Mieters zurück und fordert nun seinerseits den Mieter unter Fristsetzung auf, die Schäden zu beseitigen.

Vorbemerkung

Tritt während der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache auf, ist der Mieter verpflichtet, diesen dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Es liegt dann an dem Vermieter, der Schadensursache auf den Grund zu gehen und in der Folge den Schaden entweder zu beheben oder darzulegen und zu beweisen, dass die Mietsache mangelfrei oder wegen falschen Mieterverhaltens mangelbehaftet ist. In letzterem Fall ist der Beweis regelmäßig durch ein Sachverständigengutachten zu führen.[1]

Mangel der Mietsache, Ablehnung einer Mängelbeseitigung wegen Mieterverschuldens (falsches Lüftungsverhalten)

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Schimmelschaden

Sehr geehrte/r ____________________,

mit Schreiben vom _______________ haben Sie mir mitgeteilt, dass in der Ihnen überlassenen Wohnung Feuchtigkeits- und Schimmelschäden entstanden seien und mich aufgefordert, diese Mängel zu beseitigen.

Diese Aufforderung zur Mängelbeseitigung weise ich hiermit ausdrücklich zurück.

Die am _______________ durchgeführte Besichtigung der Wohnung und der durch Sie gerügten Mängel hat ergeben, dass die Feuchtigkeits- und Schimmelerscheinungen ihre Ursache in Ihrem unzureichenden Heiz- Lüftungsverhalten haben. Sie haben in Ihrer Wohnung zahlreiche Pflanzen aufgestellt, zudem betreiben Sie in der Wohnung ein großes Aquarium. Sowohl durch die zahlreichen Pflanzen als auch durch das Aquarium bilden sich in der Wohnung erhebliche Mengen an Feuchtigkeit, die durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften der Wohnung abgeführt werden müssen. Wie festgestellt und von Ihnen bestätigt wurde, halten Sie die Fenster in der Wohnung stattdessen nahezu dauerhaft in Kippstellung, was nicht ausreicht, um die entstehende Feuchtigkeit nach außen abzuführen. Zudem haben Sie bestätigt, dass Sie die Wohnung nur in sehr geringem Umfang und nur dann beheizen, wenn Sie sich zuhause aufhalten; das Schlafzimmer heizen Sie nach Ihren Angaben gar nicht.

Die von Ihnen gerügten Feuchtigkeits- und Schimmelflecken sind damit alleine und ausschließlich durch Ihr Nutzerverhalten bedingt, Sie heizen die Wohnung nicht ausreichend und lüften falsch.

Anhaltspunkte für irgendwelche bauseitigen Mängel, die für die gerügten Mängel ursächlich sein könnten, bieten sich nicht.

Aus diesem Grund sind Sie selbst verpflichtet, die von Ihnen verursachten Mängel zu beseitigen, wozu ich Sie hiermit ausdrücklich auffordere. Bitte weisen Sie mir die Beseitigung der gerügten Feuchtigkeits- und Schimmelflecken bis spätestens _______________ nach, idealerweise vereinbaren Sie hierzu mit mir einen erneuten Besichtigungstermin.

Kommen Sie dieser Aufforderung zur Beseitigung der Mängel nicht fristgerecht nach, werde ich diese auf Ihre Kosten durch ein Fachunternehmen beseitigen lassen.

Ich weise Sie darauf hin, dass Ihnen wegen der gerügten Mängel weder Minderungs- noch Schadensersatzansprüche gegen mich zustehen. Sollten Sie die Miete gleichwohl nur gemindert oder überhaupt nicht bezahlen, werde ich auflaufende Mietrückstände erforderlichenfalls gerichtlich gegen Sie durchsetzen; zudem müssen Sie in diesem Fall mit weiteren Konsequenzen für den Bestand des Mietverhältnisses bis hin zu dessen außerordentlicher Kündigung rechnen.

Schließlich fordere ich Sie auf, die Wohnung künftig ausreichend zu beheizen und für eine regelmäßige und ausreichende Lüftung der Wohnung zu sorgen, um weitere Feuchtigkeits- und Schimmelerscheinungen zu vermeiden.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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