Kurzbeschreibung
Wie in Muster "Mängelansprüche: Mängelrüge". Der Auftragnehmer reagiert auf die Mängelanzeige, verbunden mit der Aufforderung zur Mängelbeseitigung, innerhalb der gesetzten Frist nicht. Der Auftraggeber setzt deshalb nochmals Nachfrist und kündigt an, dass er nach erfolglosem Ablauf dieser Frist die Arbeiten von einem Drittunternehmen ausführen lassen wird.
Rügeschreiben mit Nachfristsetzung
- Dokument in Textverarbeitung übernehmen
Anschrift Auftragnehmer | |
_________________________ | |
(Ort, Datum) |
Bauvorhaben: __________________________________________________ | ||
Bauvertrag vom _________________________ |
Mängelbeseitigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte/r _________________________,
bereits mit Schreiben vom _______________ hatten wir Sie zur Beseitigung Ihrer mangelhaften Werkleistung aufgefordert. Entgegen dieser Aufforderung haben Sie bis heute die Mängel nicht beseitigt.[1]
Wir setzen Ihnen daher nochmals Frist zur Mängelbeseitigung bis spätestens zum _______________.[2]
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werden wir ein anderes Unternehmen mit der Mängelbeseitigung beauftragen und Ihnen die hierfür anfallenden Kosten in Rechnung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
(Unterschrift)
Eine Frist zur Mangelbeseitigung muss nicht gesetzt werden, wenn der Auftragnehmer diese ernsthaft und endgültig verweigert. Eine einfache Zurückweisung der Mangelrüge genügt nicht. Eine Fristsetzung ist auch nicht notwendig, wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner bisherigen Leistungen keine Gewähr dafür bietet, dass er den Mangel tatsächlich beseitigen kann. Dabei kommt es darauf an, ob dem Auftraggeber ein Nachbesserungsversuch noch zumutbar ist. Dies sind absolute Ausnahmen.
Im Regelfall muss eine angemessene Mängelbeseitigungsfrist gesetzt werden, da der Auftraggeber bei voreiliger Beauftragung eines Drittunternehmens mit der Mängelbeseitigung seinen Kostenerstattungsanspruch verliert. Der Auftraggeber hat nach fruchtlosem Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist gegen den Auftragnehmer einen Anspruch auf Kostenerstattung bzw. Kostenvorschuss. Zu beachten ist hierbei, dass bei der Beauftragung des Drittunternehmens nur diejenigen Arbeiten beauftragt werden, die zur Mängelbeseitigung notwendig sind.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen