Kurzbeschreibung

Der Auftraggeber hat Mängel an der Architektenleistung gerügt. Der Architekt hat berechtigte Mängelrügen beseitigt und weist unberechtigte Mängelrügen zurück. Dies ist im Hinblick auf den Lauf der Verjährungsfrist entscheidend.

Mängelbehebung

Anschrift Auftraggeber  
   
   
  _________________________
  (Ort, Datum)
Bauvorhaben:  

Mängelbehebung

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte/r _________________________,

mit Schreiben vom _______________ haben Sie uns folgende Mängelrügen mitgeteilt:

Folgende Mängel sind nunmehr behoben[1]:

Die über die jetzt beseitigten Mängel hinaus erhobenen Mängelrügen sind nicht berechtigt, da

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Unterschrift)

[1] Die schriftliche Mitteilung über die Beseitigung von Mängeln bzw. die Verweigerung der Mängelbeseitigung ist unter dem Gesichtspunkt der Verjährung von Bedeutung. Gem. § 203 BGB ist die Verjährung der Gewährleistungsansprüche so lange gehemmt, bis das Ergebnis der Überprüfung dem Bauherrn mitgeteilt wird.

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