Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Kostenübernahme einer transportablen Auffahrrampe im Rahmen der Hilfsmittelversorgung

 

Leitsatz (amtlich)

Bei einer transportablen Auffahrrampe, die dem behinderten Versicherten mit Hilfe Dritter nicht nur die Verladung seines Elektrorollstuhls in einen PKW sondern auch die Überwindung entsprechender Höhenunterschiede (Stufen) ermöglicht, handelt es sich jedenfalls dann um ein Hilfsmittel iS von § 33 Abs 1 SGB 5, wenn der Versicherte infolge seiner Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seinen elektrischen Rollstuhl selbst zu bedienen (Abgrenzung zu BSG vom 4.8.1981 - 5a/5 RKn 16/80 = SozR 2200 § 182b Nr 23 und vom 3.11.1987 - 8 RK 14/87 = USK 8782).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1667773

Breith. 1995, 832

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