Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitsunfall. Weg auf dem Betriebsgelände. Getränkekauf. Kantine. Kausalität
Orientierungssatz
Die Wege Versicherter in die Kantine auf dem Betriebsgelände zum Getränkeeinkauf stehen rechtlich wesentlich in innerem Zusammenhang mit ihrer Betriebstätigkeit, soweit das Trinken während der Arbeitszeit eine unaufschiebbare notwendige Handlung darstellt, um die Arbeitskraft zu erhalten. Es ist nicht mehr darauf abzustellen, ob eine objektiv gefährliche Betriebseinrichtung den Unfall wesentlich mitverursacht hat (vgl BSG vom 6.12.1989 - 2 RU 5/89 = SozR 2200 § 548 Nr 97).
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Fundstellen
Dokument-Index HI1655291 |
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