Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitsunfall. Weg auf dem Betriebsgelände. Getränkekauf. Kantine. Kausalität

 

Orientierungssatz

Die Wege Versicherter in die Kantine auf dem Betriebsgelände zum Getränkeeinkauf stehen rechtlich wesentlich in innerem Zusammenhang mit ihrer Betriebstätigkeit, soweit das Trinken während der Arbeitszeit eine unaufschiebbare notwendige Handlung darstellt, um die Arbeitskraft zu erhalten. Es ist nicht mehr darauf abzustellen, ob eine objektiv gefährliche Betriebseinrichtung den Unfall wesentlich mitverursacht hat (vgl BSG vom 6.12.1989 - 2 RU 5/89 = SozR 2200 § 548 Nr 97).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.01.1994; Aktenzeichen 2 RU 3/93)

BSG (Beschluss vom 05.05.1993; Aktenzeichen 2 BU 6/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655291

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge