Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitsunfall. sachlicher Zusammenhang. betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Programmgestaltung. Teilnahmemöglichkeit. externe Teilnehmer: Familienangehörige und Kooperationspartner. Förderung des Gemeinsinns oder des Zusammengehörigkeitsgefühls aller Beschäftigten untereinander und mit der Unternehmensleitung. dreitägige bundesweite Veranstaltung eines Sparkassenverbandes. Fußballturnier

 

Orientierungssatz

Die Teilnahme an einem Fußballturnier im Rahmen einer mehrtägigen und regelmäßig einmal jährlich stattfindenden unternehmensweiten Veranstaltung einer Banken-AG steht nicht unter dem Aspekt der betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung gem § 8 Abs 1 S 1 SGB 7 unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn das Fußballturnier nicht in ein Tagesprogramm integriert war, kein alternativer Programmpunkt für die nicht fußballinteressierten Beschäftigten angeboten wurde sowie die Teilnahme dritter Personen (Familienangehörige, Bank-Kooperationspartner, Mitarbeiter aus Tochtergesellschaften) möglich war.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 15.11.2016; Aktenzeichen B 2 U 12/15 R)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 11.10.2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Unfallgeschehens vom 29.05.2010 als Arbeitsunfall sowie um die Feststellung von Unfallfolgen.

Der 1969 geborene Kläger ist bei der S  Bank, Vertriebseinheit Pfalz (Standort L      ) als Bankkaufmann beschäftigt. Gemäß Durchgangsarztbericht des Dr. H   vom 29.05.2010 zog er sich während eines Fußballturniers der S   Bank in B   eine traumatische Achillessehnenruptur rechts zu. Zum Unfallhergang wurde mitgeteilt, dass der Kläger während eines Spiels von einem Gegenspieler bei einem Richtungswechsel in die rechte Ferse getreten worden sei. Der Kläger habe starke Schmerzen verspürt und einen lauten Knall wahrgenommen.

Am 08.06.2010 teilte der Kläger der Beklagten telefonisch mit, dass er einen Tritt in die Ferse bekommen und eine Achillessehnenruptur erlitten habe, die in der Folge in Heidelberg operativ versorgt worden sei.

Mit Schreiben vom 10.06.2010 teilte die Personalabteilung der S  AG unter Vorlage der vom 21.01.2010 datierenden Einladung zum Fußballturnier vom 29.05.2010 sowie weiterer Einzelheiten hierzu in einem Schreiben vom 10.03.2010 der Beklagten Folgendes mit: Der Unfall des Klägers habe sich im Rahmen einer unternehmensweiten Gemeinschaftsveranstaltung, des so genannten S -Fußballturniers, ereignet. An der Veranstaltung hätten circa 600 Mitarbeiter sowie weiter 80 Gäste teilgenommen. Die S  AG beschäftige insgesamt circa 3000 Mitarbeiter. An der regelmäßig einmal jährlich stattfindenden unternehmensweiten Veranstaltung könnten alle Mitarbeiter der Bank teilnehmen, sie werde per Intranet angekündigt. Die Veranstaltung habe nicht nur sportinteressierten aktiven Mitarbeitern (Spielern/Trainern), sondern auch sonstigen Mitarbeitern offen gestanden. Diese bezeichne der Veranstalter pauschal als "Fans". Nicht erforderlich sei, dass diese Interesse am Hallenfußballspiel hätten. Fokus der bundesweiten Feierlichkeit sei, das Gemeinschaftsgefühl "One S " zu fördern und ein ungezwungenes Zusammenkommen aller Mitarbeiter in lockerer entspannter Atmosphäre zu ermöglichen, da die Veranstaltung insbesondere durch das Musik-, Tanz- und Buffetprogramm geprägt gewesen sei. Die Feierlichkeiten hätten vom 28.05. bis zum 30.05.2010 in B   stattgefunden. Alle Mitarbeiter, die teilnehmen wollten, hätten sich anmelden müssen. Veranstalter sei der Vorstand der S  AG gewesen. Die Schirmherrschaft habe der Vorstandsvorsitzende gehabt. Die Organisation sei durch das zentrale Marketing erfolgt. Die Veranstaltung habe offiziell am Freitagabend dem 28.05.2010 im B   Schlachthof um 18 Uhr begonnen und sei am “Samstagabend/Sonntagmorgen„ im B   Kongresszentrum beendet worden. Die Vorstandsmitglieder der S  AG hätten an der Veranstaltung teilgenommen und diese geleitet. Der Freitagabend sei mit einem "Get-together" im B  r Schlachthof mit Essen und Trinken eröffnet worden. Am Samstag hätten die Hallenfußballspiele mit Nebenprogramm “Essen, Trinken und Musik„ mit einer am Abend folgenden Party im Kongresszentrum B   stattgefunden. Am Sonntagmorgen seien die Feierlichkeiten durch ein gemeinsames Frühstück beendet worden. Die Veranstaltung sei im Wesentlichen durch die S  AG subventioniert worden, so dass die Mitarbeiter lediglich einen (verringerten) Kostenbeitrag zu leisten gehabt hätten.

Im Schreiben vom 21.01.2010 wurde von der S  Bank im hausinternen Intranet das Fußballturnier in B   angekündigt, wobei die Mitarbeiter mit "Liebe Fußballfans und Kicker" angesprochen wurden. Unter anderem wurde ausgeführt: "Der Tradition folgend eröffnen wir am Freitagabend das Turnier mit einem geselligen Beisammense...

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