Leitsatz (amtlich)

Auch umfangreiche Arbeiten eines Vereinsmitglieds sind dann nicht nach RVO §§ 539 Abs 2 iVm 539 Abs 1 Nr 1 versichert, wenn sie ausschließlich in Erfüllung einer mitgliedschaftlichen Verpflichtung gegenüber dem Verein erbracht werden, die vom Vereinszweck gedeckt wird.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.05.1983; Aktenzeichen 2 RU 55/82)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1662169

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