Leitsatz (amtlich)
Auch umfangreiche Arbeiten eines Vereinsmitglieds sind dann nicht nach RVO §§ 539 Abs 2 iVm 539 Abs 1 Nr 1 versichert, wenn sie ausschließlich in Erfüllung einer mitgliedschaftlichen Verpflichtung gegenüber dem Verein erbracht werden, die vom Vereinszweck gedeckt wird.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1662169 |
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