Leitsatz (amtlich)

1. Wird einer früheren Ehefrau ausweislich des Wortlauts des Rentenbewilligungsbescheides generell nur eine Rente gemäß RVO § 1265 bewilligt, ist durch Auslegung des mehrdeutigen Verfügungssatzes zu ermitteln, ob eine zeitlich begrenzte oder unbegrenzte Hinterbliebenenrente bewilligt worden ist.

2. Zur Auslegung sind der Wortlaut des Bescheides sowie die zwischen den Beteiligten bekannten Unterlagen des Versicherungsträgers heranzuziehen.

3. Die Bindungswirkung erstreckt sich ausschließlich auf den in dieser Weise festgestellten Inhalt des Verfügungssatzes.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657651

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