Leitsatz (amtlich)

1. Die Beitragspflicht von Rentenantragstellern, die an Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation mit Übergangsgeldbezug teilnehmen, entfällt vor Ablauf der 7. Woche seit Beginn des Übergangsgeldbezuges nur dann, wenn die formale Mitgliedschaft aus RVO § 315a durch eine beitragsfreie Vorrangversicherung verdrängt wird.

2. Durch die Teilnahme an einer Maßnahme der medizinischen Rehabilitation mit Übergangsgeldbezug wird eine bislang durch den Bezug von Krankengeld beitragsfrei fortgesetzte Mitgliedschaft jedenfalls dann nicht weiterhin aufrechterhalten, wenn Krankengeldanspruch und Übergangsgeldanspruch sich nicht überschneiden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.11.1984; Aktenzeichen 12 RK 17/83)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658284

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge