Entscheidungsstichwort (Thema)
Pflegekindschaftsverhältnis iS von § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BKGG in der ab 1.7.1989 geltenden Fassung. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
1. Das leibliche Kind eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist jedenfalls nach der ab 1.7.1989 geltenden Gesetzesfassung nicht das Pflegekind des anderen Partners, weil noch das Pflege- und Obhutsverhältnis auch zu nur einem Elternteil besteht.
2. In der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 BKGG idF des BKGGÄndG 12 liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art 3 GG.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1651223 |
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