Entscheidungsstichwort (Thema)

Ermächtigung. Krankenhausarzt. Beurteilungsspielraum. Bedarfsprüfung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Auch bei der Ermächtigung zu (Röntgen)Leistungen im Rahmen der Ermächtigungen anderer Krankenhausärzte findet eine Bedarfsprüfung statt. Dabei ist der grundsätzliche Vorrang der Versorgung durch niedergelassene Kassenärzte zu beachten.

2. Der konkrete Bedarf an (Röntgen)Leistungen im Rahmen der anderen Ermächtigungen ist zu ermitteln.

3. Die Interessen der Versicherten können einer Ermächtigung zu (Röntgen)Leistungen gebieten, wenn diese Leistungen in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Behandlung im Krankenhaus erbracht werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 13.10.1993; Aktenzeichen 2 RU 53/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666677

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