Leitsatz (amtlich)

Das durch den Bezug von Arbeitslosenhilfe begründete Versicherungsverhältnis in der Krankenversicherung bleibt bei Aufhebung der Bewilligungsverfügung durch das ArbA in der Form bestehen, in der es während des Leistungsbezuges bestanden hat. Es erfolgt mithin auch keine rückwirkende Neuberechnung des Krankengeldes.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 22.11.1977; Aktenzeichen 3 RK 60/77)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1650082

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