Entscheidungsstichwort (Thema)
Verminderte Anpassung der Arbeitslosenhilfe. verfassungskonforme Auslegung
Orientierungssatz
Die Vorschrift des § 242v Abs 1 S 3 Halbs 2 AFG ist verfassungskonform dahin auszulegen, daß die Anpassung erst zum 1.7.1996 erfolgt (Abweichung von LSG Essen vom 11.4.1997 - L 13 Ar 121/96).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1658429 |
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