Entscheidungsstichwort (Thema)

Versorgungsbezüge. Beitragspflicht. Kapitallebensversicherung. Abschluß nach vorzeitiger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Finanzierung durch Abfindung

 

Orientierungssatz

Ein Kapitalbetrag stellt auch dann einen beitragspflichtigen Versorgungsbezug iS von § 229 Abs 1 S 3 SGB 5 dar, wenn die zugrundeliegende Vereinbarung über eine Direktversicherung erst kurz nach dem Ausscheiden des Berechtigten aus dem Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen wurde und die Finanzierung aus der vereinbarten Abfindung geleistet wurde.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.03.1996; Aktenzeichen 12 RK 21/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667289

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