Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. ausgelagerte häusliche Krankenpflege. fremder Haushalt
Leitsatz (amtlich)
Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs 1 Satz 1 SGB V setzt voraus, daß sich der Versicherte in seinem Haushalt oder in dem Haushalt seiner Familie befindet. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung von sogenannter ausgelagerter häuslicher Krankenpflege.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667696 |
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