Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. ausgelagerte häusliche Krankenpflege. fremder Haushalt

 

Leitsatz (amtlich)

Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs 1 Satz 1 SGB V setzt voraus, daß sich der Versicherte in seinem Haushalt oder in dem Haushalt seiner Familie befindet. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung von sogenannter ausgelagerter häuslicher Krankenpflege.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 25.02.1997; Aktenzeichen 12 BK 49/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667696

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