Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. keine Kostenübernahme einer Methadonbehandlung

 

Leitsatz (amtlich)

Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Ausschuß für Untersuchungs- und Heilmethoden, der gemäß § 23 ÄBMV bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung errichtet war, die Verabreichung von Ersatzdrogen wie Methadon und Kodein nicht als eine Leistung der Krankenbehandlung im Rahmen der GKV beurteilt hat.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.03.1993; Aktenzeichen 3 RK 1/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666335

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