Entscheidungsstichwort (Thema)
Kindergeldzuschlag. ausländische Studenten. Unterhaltsleistung der im Ausland lebenden Eltern. ausländische Einkünfte. Gleichheitsgrundsatz
Leitsatz (amtlich)
Im Bundesgebiet studierende ausländische Studenten haben Anspruch auf den Zuschlag zum Bundeskindergeld nach § 11a Abs 1 S 1 BKGG, wenn sie von ihren im Ausland lebenden Eltern lediglich Unterhaltsleistungen erhalten. Diese sind keine ausländischen Einkünfte iS des § 11a Abs 1 S 4 BKGG.
Orientierungssatz
Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art 3 Abs 1 GG liegt vor, wenn inländische Studenten, die idR überwiegend von Unterhaltsleistungen der Eltern leben, weil sie neben dem Studium keiner unterhaltsdeckenden Erwerbstätigkeit nachgehen können, anders (besser) behandelt werden als vergleichbare ausländische Studenten, die keine ausländischen Einkünfte haben, die zu ihrem Vorteil bei dem nach dem EStG zu versteuernden Einkommen außer Ansatz bleiben müßten.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1651602 |
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