Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. keine Kostenübernahme eines Mitfahr-Rades (Rollfiet) bei bereits erfolgter Versorgung mit Elektro-Rollstuhl

 

Leitsatz (amtlich)

Ist ein auf einen Rollstuhl angewiesener Versicherter bereits mit einem Elektro-Rollstuhl versorgt, so ist seinem elementaren Grundbedürfnis auf Fortbewegung Rechnung getragen. In diesem Falle besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit, den Versicherten außerdem mit einem Mitfahr-Rad (Rollfiets) zu versorgen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667322

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge