Leitsatz (amtlich)
1. Unterscheidungsmerkmale der ambulanten und der stationären Dialysebehandlung.
2. Zur Frage der Anwendung der Vorschrift des § 368n Abs 3 S 1 RVO, wenn die dort bezeichnete Vereinbarung nicht zustande gekommen ist.
Orientierungssatz
Krankenhauspflege setzt die Aufnahme in ein Krankenhaus zwecks medizinischer Betreuung und Verpflegung voraus (§ 184 Abs 1 S 1 RVO). Entscheidendes Kriterium für stationäre Behandlung ist die Aufnahme in ein Krankenhaus zwecks medizinischer Behandlung. Für den Begriff der Aufnahme in ein Krankenhaus ist charakteristisch die Herauslösung des Patienten aus dem gewohnten häuslichen Lebensbereich und Überführung in den Krankenhausbereich unter Übernahme aller vitalen Daseinsfürsorge wie Unterkunft, Verpflegung, Abschirmung gesundheitlich abträglicher Umwelteinflüsse, Pflege und ärztliche Behandlung.
Fundstellen
Dokument-Index HI1659426 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen