Entscheidungsstichwort (Thema)

Werkstudent. Versicherungspflicht/-freiheit. Beurlaubung. ohne Entgelt. Beschäftigungsverhältnis. Semesterferien

 

Leitsatz (amtlich)

Versicherungsfreiheit als Werkstudent besteht für einen Studenten, der sein früheres Beschäftigungsverhältnis nicht gelöst hat, sondern für die Dauer des Studiums ohne Entgeltzahlung beurlaubt worden ist, wenn er während der Semesterferien bei seinem früheren Arbeitgeber beschäftigt wird (Abweichung von BSG vom 18.4.1975 - 3/12 RK 10/73 = BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 RVO Nr 2).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 21.05.1996; Aktenzeichen 12 RK 77/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667147

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