Entscheidungsstichwort (Thema)

Förderung. berufliche Fortbildung. Immatrikulation

 

Orientierungssatz

Ein immatrikulierter Student erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 46 iVm § 44 Abs 2 S 2 und § 45 AFG für die Förderung der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Fortbildung.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 26.03.1998; Aktenzeichen B 11 AL 11/98 B)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1669069

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