Entscheidungsstichwort (Thema)
Förderung. berufliche Fortbildung. Immatrikulation
Orientierungssatz
Ein immatrikulierter Student erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 46 iVm § 44 Abs 2 S 2 und § 45 AFG für die Förderung der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Fortbildung.
Nachgehend
BSG (Beschluss vom 26.03.1998; Aktenzeichen B 11 AL 11/98 B) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1669069 |
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