Leitsatz (amtlich)
Das Einkommen eines Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft ist nicht iS von § 1248 Abs 4 S 1 Buchst b RVO (§ 25 Abs 4 S 1 Buchst b AVG) ein Arbeitseinkommen aus einer sozialrechtlich relevanten, das heißt in einer gesetzlichen Rentenversicherung versicherungs- und beitragspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit (Anschluß an BSG vom 27.4.1982 1 RJ 72/81 = BSGE 53, 242 = SozR 2200 § 1248 Nr 36).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1666062 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen