Entscheidungsstichwort (Thema)

Zusammentreffen von Unfallhinterbliebenenrente mit Witwenrente aus der Rentenversicherung

 

Orientierungssatz

Die Ausnahmeregelung des § 93 Abs 5 Nr 1 SGB 6 ist auch auf Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung anwendbar. (Anschluß an BSG vom 21.6.1995 - 5 RJ 4/95 = SozR 3-2600 § 93 Nr 1)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 31.03.1998; Aktenzeichen B 4 RA 27/96 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658636

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