Leitsatz (amtlich)
Ein Antrag auf Tatbestandsberichtigung ist unzulässig, wenn nicht innerhalb der Frist des § 139 Abs 1 SGG die Unrichtigkeit oder Unklarheit konkret bezeichnet wird, die berichtigt werden soll.
Fundstellen
Dokument-Index HI1658829 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen