Entscheidungsstichwort (Thema)

Bewertung einer Anrechnungszeit wegen Ausbildung. Rentenbeginn vor dem 1.1.1992. Neufeststellung der Rente. Analogie

 

Leitsatz (amtlich)

§ 263 Abs 3 SGB 6 ist in den Fällen, in denen bei Neufeststellungen nach § 300 Abs 2 und 3 SGB 6 neues Recht anzuwenden ist und der Rentenbeginn vor dem 1.1.1992 liegt, insoweit entsprechend anzuwenden, als der Rentenbeginn vor dem 1.1.1992 dem Rentenbeginn im Jahre 1992 gleichzustellen ist.

 

Orientierungssatz

Eine Analogie setzt voraus, daß der geregelte und der ungeregelte Sachverhalt - die Lücke - gleich zu bewerten sind. Sie müssen in den für die rechtliche Bewertung maßgebenden Umständen übereinstimmen. Der Richter hat zu erforschen, wie ein Sachverhalt vom Gesetzgeber geregelt worden wäre, wenn er die Lücke erkannt hätte. Hierbei hat er sich an dem zu orientieren, was tatsächlich an Regelungen vorhanden ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.01.1997; Aktenzeichen 4 RA 55/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654543

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