Entscheidungsstichwort (Thema)
Entgeltbescheid als Streitgegenstand
Leitsatz (amtlich)
Der Bescheid des Versorgungsträgers nach § 8 Abs 3 AAÜG wird selbst dann nicht gemäß § 96 Abs 1 SGG Gegenstand eines Verfahrens über einen die Höhe der Rente regelnden Bescheid, wenn der Rentenversicherungsträger zugleich der Versorgungsträger ist.
Fundstellen
Dokument-Index HI1668637 |
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