Entscheidungsstichwort (Thema)
Zum Erscheinungsbild des Studenten nach Abschluß der wissenschaftlichen Ausbildung
Leitsatz (amtlich)
Hat ein Student seine wissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen, so daß eine Berufsausbildung möglich ist, und arbeitet er anschließend mehr als geringfügig während eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums in einem Beschäftigungsverhältnis, so besteht Sozialversicherungspflicht nach den allgemeinen Vorschriften.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1665185 |
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