Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum Erscheinungsbild des Studenten nach Abschluß der wissenschaftlichen Ausbildung

 

Leitsatz (amtlich)

Hat ein Student seine wissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen, so daß eine Berufsausbildung möglich ist, und arbeitet er anschließend mehr als geringfügig während eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums in einem Beschäftigungsverhältnis, so besteht Sozialversicherungspflicht nach den allgemeinen Vorschriften.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.09.1992; Aktenzeichen 12 RK 31/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665185

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