Orientierungssatz

Das Erfordernis der Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit bis zum Eintritt des Versicherungsfalles in AnVNG Art 2 § 9a Abs 2 (= ArVNG Art 2 § 9a Abs 2) umfaßt die Aufgabe jeglicher, dh auch der im Ausland ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 12.04.1984; Aktenzeichen 1 RA 27/83)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661050

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