Orientierungssatz
Das Erfordernis der Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit bis zum Eintritt des Versicherungsfalles in AnVNG Art 2 § 9a Abs 2 (= ArVNG Art 2 § 9a Abs 2) umfaßt die Aufgabe jeglicher, dh auch der im Ausland ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1661050 |
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