Entscheidungsstichwort (Thema)

Künstlersozialversicherung. Versicherungspflicht. Musiklehrer. musikalische Früherziehung. Lehre von Musik

 

Leitsatz (amtlich)

Unter Lehre von Musik iS von § 2 KSVG ist auch eine Tätigkeit zu verstehen, durch die andere an Musik - auch im Freizeitbereich - herangeführt werden sollen. Diese Voraussetzungen sind nicht nur bei Instrumentenunterricht erfüllt, sondern auch bei einer Musiklehrerin, die an einer Musikschule im Fach "Musikalische Früherziehung" 4-8jährige Kinder auf musikalisch-tänzerischem Gebiet unterrichtet.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.12.1994; Aktenzeichen 3/12 RK 80/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666071

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