Orientierungssatz

Zeiten des Grundwehrdienstes bei der Nationalen Volksarmee der DDR sind Beitragszeiten iS des FRG § 15 Abs 1 S 1, die in Verbindung mit FRG § 17 Abs 1 Buchst a den nach Bundesrecht zurückgelegten Beitragszeiten gleichstehen. Dem steht nicht entgegen, daß während dieser Zeit keine konkrete Beitragsleistung erbracht worden ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1662237

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