Leitsatz (amtlich)

Die Unbestimmtheit des Rechtsbegriffs "Unwirtschaftlichkeit" läßt den Prüfungs- und Beschwerdeausschüssen als fachkundigen Gremien gemeinsamer Selbstverwaltung einen Spielraum der Sachverhaltsbeurteilung. Dieser Beurteilungsspielraum ist vom Gericht nur begrenzt überprüfbar.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.05.1983; Aktenzeichen 6 RKa 18/80)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657662

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