Entscheidungsstichwort (Thema)
Unfallversicherung. Fremdrentenrecht. Sowjetunion. Zwangsarbeitssystem
Leitsatz (amtlich)
Erleidet ein nach dem FRG berechtigter, innerhalb der UdSSR zwangsumgesiedelter, dort aber nicht unter haftähnlichen Bedingungen im Bergwerk arbeitender Rußlanddeutscher einen Unfall, ist dieser von der Bergbauberufsgenossenschaft nach der RVO zu entschädigen. Das zum Unfallzeitpunkt im Jahr 1954 in der UdSSR bestehende Zwangsarbeitssystem steht dem nicht entgegen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667692 |
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