Leitsatz (amtlich)
Aus einem Provisionsanspruch ist Konkursausfallgeld jedenfalls dann zu gewähren, wenn sowohl die Fälligkeit der Provisionsforderung als auch die Erfüllung des Geschäfts (Lieferung und Zahlung) in den Konkursausfallgeld-Zeitraum fallen. Auf den Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses kommt es nicht an.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1657200 |
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