Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitsunfall. sachlicher Zusammenhang. betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Fußballturnier. inhaltliche Konzeption. Teilnahmemöglichkeit aller Beschäftigten. Betriebszweck. Teilnahmequote. Wettkampfcharakter

 

Leitsatz (amtlich)

Ein betriebliches Fußballturnier steht, selbst wenn es von der Unternehmensleitung organisiert und finanziert worden ist, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn das zugrundeliegende Programm nur den fußballbegeisterten Teil der Mitarbeiterschaft angesprochen hat und fast keine Beteiligung von Frauen am Turnier zu verzeichnen ist (Anschluss an BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 27/08 R = UV-Recht Aktuell 2010, 275 und vom 7.12.2004 - B 2 U 47/03 R = SozR 4-2700 § 8 Nr 11).

 

Normenkette

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 13. April 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein Unfall des Klägers am 15.07.2006 als Teilnehmer an dem von der A. AG ausgetragenen Fußballturnier “A. Cup 2006„ als Arbeitsunfall anzuerkennen ist.

Der 1976 geborene Kläger war zum Unfallzeitpunkt (seit 2002) als Fertigungsfachkraft im Werk N. der A. AG beschäftigt, wo im Jahr 2006 (Stichtag 13.12.2006) insgesamt 13.415 Personen beschäftigt waren. Wie bereits im Jahr zuvor veranstaltete die A. AG auch im Jahr 2006 ein Fußballturnier für Mitarbeiter (A. Cup 2006). Die Vorausscheidungen fanden nach Standorten (N., I., G.) getrennt statt. Für den Standort I. fand die Vorausscheidung am 15.07.2006 (vgl. Bl. 23 Sozialgerichtsakte ≪SG-Akte≫) statt; das Werk N. führte die Vorausscheidung am 15.07.2006 (Samstag) und 16.07.2006 (Sonntag) auf dem angemieteten Sportgelände des VfL O. durch. Das Finale (Turnier der besten acht Mannschaften) fand am 09.09.2006 im P. Stadion in N. statt (Bl. 27 SG-Akte). Das Turnier wurde organisiert durch Mitarbeiter des Personalwesens und der Abteilung Interne Kommunikation der A. AG (Bl. 15 SG-Akte); Schirmherr der Veranstaltung war der Personalvorstand Dr. W. Sämtliche anfallenden Kosten, etwa für Platzmieten, das Rahmenprogramm oder Preise (die Siegermannschaft erhielt neben einem Pokal auch Karten für ein Champions-League-Spiel, Bl. 18 SG-Akte), trug die A. AG. Die Teilnahme an der Veranstaltung war freiwillig, sie fand außerhalb der Arbeitszeit statt (Auskunft der A. AG vom 12.10.2006, Bl. 16 SG-Akte). Die Teilnahme als Spieler war beschränkt auf Mitarbeiter der A. AG mit der Vorgabe, dass alle Mannschaftsmitglieder aus einer Organisationseinheit stammen mussten (Bl. 22 SG-Akte). Bekannt gemacht wurde die Veranstaltung über betriebsinterne Kommunikationsmittel wie Aushänge, die unternehmensinterne Zeitung A. mobil und das Intranet (vgl. internes Organisationskonzept, Bl. 17 ff. [19] SG-Akte). Dort wurde im Rahmen der Anmeldefristverlängerung mit Notiz vom 14.06.2006 mitgeteilt, es hätten sich bereits 34 Mannschaften aus I. und 33 Teams aus N. angemeldet (Bl. 23 SG-Akte). Letztlich waren am ersten Tag der Vorrunde in N. (15.07.2006) insgesamt 40 Mannschaften mit 11-12 Spielern, mithin etwa 450 betriebsangehörige Spieler, als Turnierteilnehmer beteiligt (Auskunft der A. AG vom 12.10.2006, a.a.O., weitere Auskunft vom Februar 2008, Bl. 36 SG-Akte). Von 1.000 Zuschauern am 15.07.2006 waren nach Schätzungen der Organisatoren (weitere Auskunft der A. AG vom Februar 2008, Bl. 39 SG-Akte) etwa 700 Personen Betriebsangehörige. Von sämtlichen Mitspielern des Gesamtturniers A. Cup 2006 waren nur 1 bis 2 Frauen, welche im Jahr 2006 einen Anteil an der Gesamtbelegschaft von 12 % innehatten (Auskunft Bl. 36 SG-Akte). Diese spielten in Mannschaften mit, welche im Übrigen aus Männern bestanden. Frauenmannschaften wurden nicht gebildet.

Ausweislich des internen Konzepts der das Turnier veranstaltenden Mitarbeiter wollte man seitens des Unternehmens mit der Ausrichtung des A. Cup 2006 die Motivation und Loyalität dem Unternehmen gegenüber und die Motivation zur Fortführung der sportlichen Aktivitäten über das Turnier hinaus fördern, die Kommunikation und Zusammenarbeit in den Abteilungen verbessern und eine Einbindung der Familienangehörigen erreichen (Bl. 18 SG-Akte). Man rechnete mit der Teilnahme von ca. 450 Spielern (etwa 40 Mannschaften) pro Termin und mit Zuschauern (“i.d.R. Angehörige„, vgl. Bl. 19 SG-Akte) in der Größenordnung von 1.500 Personen bei der Vorrunde und von 500 Personen beim Finale. Für Angehörige sollte während des Turniers ein Rahmenprogramm mit Schwerpunkt der Kinderbetreuung angeboten werden (z. B. Torwandschießen, Hüpfburg, Kinderschminken, Planwagenfahrten, Verpflegungsstationen, vgl. Bl. 20 SG-Akte). Auch am 15.07.2006 gab es ein derartiges Rahmenprogramm (vgl. Plakat Bl. 37 SG-Akte: Hüpfburgen f. Kinder, Ballon- und Gesangsshow, Foto-Button, Kinderschminken und Tattoos, Planwagenfahrten, Kinder Gratis-Ei...

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