Entscheidungsstichwort (Thema)

Unfallversicherungsschutz. arbeitnehmerähnliche Tätigkeit. Vereinsmitglied. Vereinsbeschluß. Mitgliedspflicht

 

Leitsatz (amtlich)

Das Mitglied eines Eisenbahnclubs (Verein der Dampfbahnfreunde), das beim Aufbau einer in eine regionale Gartenschau integrierten Kleineisenbahnanlage einen Unfall erleidet, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es nach einem Vereinsbeschluß für den Bau der Anlage zur Leistung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsstunden oder stattdessen zur Entrichtung eines Geldbetrages für jede nicht geleistete Arbeitsstunde verpflichtet ist und sich der Unfall während dieser Arbeitsstunden ereignet.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.04.1993; Aktenzeichen 2 RU 52/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655325

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