Entscheidungsstichwort (Thema)

Untermiete: Fortdauer der Gebrauchsüberlassung nach Ablauf befristeter Untervermietungserlaubnis

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Nach Ablauf der befristet erteilten Erlaubnis zur Untervermietung wird die Gebrauchsüberlassung nicht unbefugt und sonst auch nicht vertragswidrig. Die Fortdauer der Gebrauchsüberlassung kann aber ein schuldhafter Vertragsverstoß des Mieters sein.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734514

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