Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung: Abgrenzung einer unzulässigen Vorratskündigung von einer Kündigung zwecks Unterbringung einer wegen hohen Alters und Krankheit des Vermieters erforderlich werdenden Pflegeperson

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Eine sog Vorratskündigung ist nicht gegeben, wenn der Vermieter die objektiv erforderliche Vorsorge für seine Pflegebedürftigkeit dadurch trifft, daß er die Mietwohnung mit der Eigenbedarfskündigung herausverlangt, um diese einer Pflegeperson überlassen zu können.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738214

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