Entscheidungsstichwort (Thema)

Vollstreckung aus einem gegen den ausgezogenen Ehegatten/Mieter ergangenen Räumungstitel gegen den verbleibenden Ehegatten

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Aus einem Räumungstitel gegen den Mieter-Ehegatten kann dann nicht gegen den in der Ehewohnung zurückgebliebenen Ehegatten vollstreckt werden, wenn durch Auszug des Titelschuldners die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben und der zurückgebliebene Ehegatte alleiniger Gewahrsamsinhaber an der Wohnung geworden ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738947

WuM 1998, 235

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