Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Bedeutung einer Mieterhöhungsvereinbarung für die Kappungsgrenze
Leitsatz (amtlich)
1. Eine einvernehmliche Mieterhöhung wegen Modernisierung ist keine Mieterhöhung nach § 3 im Sinne des MHG § 2 Abs 1 S 1 Nr 3 (juris: MietHöReglG).
2. Etwas anderes gilt auch nicht, wenn im Einzelfall die materiellen Voraussetzungen für eine Erhöhung nach § 3 nachweislich gegeben sind.
Fundstellen
Haufe-Index 1737000 |
NZM 2001, 1075 |
WuM 2001, 197 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen