Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadenersatzanspruch des nach einer Eigenbedarfskündigung räumenden Mieters bei nachträglichem Auswechseln der Bedarfsperson

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Hat der Mieter aufgrund der Eigenbedarfskündigung zugunsten einer bestimmten Person geräumt, so ist ein Schadensersatzanspruch wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs nicht gegeben, wenn ein Auswechseln der Bedarfsperson stattfindet und die andere Person ebenfalls Begünstigte einer Eigenbedarfskündigung gewesen wäre.

 

Normenkette

BGB §§ 276, 564b Abs. 2 S. 1 Nr. 2

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541713

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