Entscheidungsstichwort (Thema)
Schadenersatzanspruch des nach einer Eigenbedarfskündigung räumenden Mieters bei nachträglichem Auswechseln der Bedarfsperson
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Hat der Mieter aufgrund der Eigenbedarfskündigung zugunsten einer bestimmten Person geräumt, so ist ein Schadensersatzanspruch wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs nicht gegeben, wenn ein Auswechseln der Bedarfsperson stattfindet und die andere Person ebenfalls Begünstigte einer Eigenbedarfskündigung gewesen wäre.
Normenkette
BGB §§ 276, 564b Abs. 2 S. 1 Nr. 2
Fundstellen
Dokument-Index HI541713 |
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