Entscheidungsstichwort (Thema)
Beibehaltung des Lebensstandardes des Vermieters. Vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Die Beibehaltung der Lebensgewohnheiten zu ermöglichen, ist ein zu respektierendes Motiv für die Eigenbedarfskündigung.
2. Ob bei Mietvertragsvereinbarung zukünftiger Eigenbedarf vorhersehbar war, ist eine Frage des Einzelfalles. Das bloß fahrlässige Nichtvorhersehen der Eigenbedarfssituation schließt das spätere Geltendmachen von Eigenbedarf nicht aus.
Fundstellen
Dokument-Index HI1736748 |
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