Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraumkündigung wegen befristeten Eigenbedarfs

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Wird der Eigenbedarf an der vermieteten Wohnung für einen begrenzten, unter der Dauer von drei Jahren liegenden Zeitraum geltend gemacht, bedarf es - soweit andere Gründe nicht vorliegen - eines erheblichen Mehraufwandes des Vermieters, der auf eine anderweitige Unterbringung als die in der vermieteten Wohnung verwiesen wird, um ein vernünftiges und nachvollziehbares Erlangungsinteresse zu erkennen (im Anschluß an den die Kammer bindenden Rechtsentscheid des BayObLG München, 1993-03-23, RE-Miet 6/92, WuM 1993, 252).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733706

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