Entscheidungsstichwort (Thema)

Geltendmachung von Mietzins im Urkundenprozeß

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Geltendmachung von Wohnraum-Mietzins im Urkundenprozeß ist nicht zulässig, wenn nur der Mietvertrag als Urkunde vorgelegt wird.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739489

ZAP 1998, 1265

WuM 1998, 558

OLG-Rspr 1999, 6

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