Entscheidungsstichwort (Thema)

Form der Mieterhöhungserklärung: EDV-Schreiben mit Anlagen ohne Unterschrift

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Ein nach § 8 MHG mittels EDV gefertigtes Mieterhöhungsschreiben ist ohne eigenhändige Unterschrift wirksam, wenn es durch Briefkopf und Grußformel die handelnde Person erkennen läßt.

2. Ein Mieterhöhungsschreiben ist auch ohne feste Verbindung mit den unverzichtbaren Anlagen (hier: Mietneuberechnung und Liste der Vergleichsmieten) wirksam, wenn der Zusammenhang mit den Anlagen durch die inhaltliche Bezugnahme im Text und durch die gemeinsame Versendung in einem Briefumschlag hergestellt ist (so auch KG Berlin, 1984-02,22, 8 WRE Miet 194/84, WuM 1984, 101).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733273

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