Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietvertragsschluß durch Ehepaar bei Unterzeichnung der Vertragsurkunde (nur) durch einen Ehegatten
Leitsatz (redaktionell)
Sind im Kopf eines Mietvertrages beide Eheleute als Mieter aufgeführt und wird die Mietvertragsurkunde lediglich vom Ehemann unterzeichnet, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, daß dieser den Vertrag zugleich in Vertretung und mit Vollmacht für die Ehefrau unterschrieben hat.
Orientierungssatz
Zitierung: Abweichung OLG Schleswig, 1992-11-17, 4 RE-Miet 1/92, ZMR 1993, 69.
Normenkette
Fundstellen
Dokument-Index HI537848 |
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