Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenbedarfskündigung: Schadenersatzanspruch bei ungenügenden Kündigungsgründen. Eigenbedarfskündigung: Beweislast für mündliche vorgetragene Kündigungsgründe

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Der Vermieter haftet nicht auf Schadensersatz, wenn er zur Begründung seiner Kündigung zwar ungenügende, aber nicht wahrheitswidrige Kündigungsgründe vorbringt.

2. Auf die Richtigkeit von mündlich mitgeteilten Kündigungsgründen darf der Mieter vertrauen. Ist streitig, welche Gründe der Vermieter mündlich mitgeteilt hat, so trifft die Beweislast den Vermieter.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734599

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