Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Zulässigkeit einer Teilkündigung bei einem Mischmietverhältnis

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Ein untrennbares Mischmietverhältnis liegt vor, wenn die vom Mietverhältnis umfaßten Sachen rechtlich oder wirtschaftlich eine Einheit darstellen.

Die Teilkündigung einer zur Wohnung angemieteten Garage ist daher auch dann unzulässig, wenn der Mietvertrag für die Garage einen gesonderten Mietzins ausweist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731776

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