Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Wird wegen unerlaubter Untervermietung gekündigt, so muß der Vermieter zuvor abmahnen. Die in der Abmahnung gesetzte Frist muß der Kündigungsfrist entsprechen, weil anderenfalls der Mieter zur Abhilfe außerstande ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731240

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